1. Allgemeine Regelungen
Sämtliche Aufträge und Vereinbarungen bedürfen der Schriftform, wobei die Schriftform auch bei Übermittlung durch E-Mail gewahrt wird. Das gilt auch für Vertragsänderungen nach Vertragsschluss.
Unsere Leistungen erfolgen ausschließlich nach Maßgabe dieser Bedingungen, es sei denn, die Parteien vereinbaren schriftlich eine Individualabrede. Bedingungen des Auftraggebers weisen wir ausdrücklich zurück. Die widerspruchslose Annahme dieser Geschäftsbedingungen gilt als Einverständnis des Auftraggebers, und zwar auch dann, wenn er in seinen Konditionen die Anerkennung anderer Bedingungen ausschließt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten ebenfalls für zukünftige Geschäfte.
2. Leistungen
vonBUSCH&KONSORTEN erbringt seine Dienstleistungen auch durch Angestellte und/oder freie Mitarbeiter. Umfang, Form, Thematik und Ziel der Trainings-/Beratungsleistungen werden auf Grundlage des Angebotes, in den jeweiligen Verträgen festgelegt.
3. Honorare und Kosten
Honorare und Kosten für die Leistungen werden in einer schriftlichen Auftragsbestätigung festgehalten. Die Auftragsbestätigung wird dem Auftraggeber übermittelt.
Ein Tageshonorar wird je angefangenen Tag für die vereinbarten Leistungen, die gemeinsam mit dem Auftraggeber oder Dritten zu realisieren sind, vereinbart. Reise- und Aufenthaltskosten werden gesondert berechnet.
Alle Preise gelten zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte gegenüber fälligen Zahlungsansprüchen sind ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
4. Rechte
Der Auftraggeber erkennt das Urheberrecht von vonBUSCH&KONSORTEN an den von ihm erstellten Werken (Trainingsunterlagen, Skripte usw.) an. Eine Vervielfältigung und/oder Verbreitung der vorgenannten Werke durch den Auftraggeber bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von vonBUSCH&KONSORTEN.
Der Auftraggeber sichert zu, dass den von ihm für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Werken Urheber- und/oder sonstige Rechte nicht entgegenstehen.
vonBUSCH&KONSORTEN verpflichtet sich zur Geheimhaltung sämtlicher geschäftlich relevanter Vorgänge, die ihm durch oder bei der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekannt geworden sind. Der Auftraggeber wiederum verpflichtet sich, ebenfalls sämtliche ihm bekannten und bekannt gewordenen, nicht allgemein veröffentlichten Vorgänge im Sinne eines Geschäftsgeheimnisses geheim zu halten.
vonBUSCH&KONSORTEN ist berechtigt, seine Dienstleistungen auch Wettbewerbern des Auftraggebers anzubieten, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anderes vereinbart wurde.
5. Rücktritt
Kann ein Termin zur Erbringung der Leistung durch den Trainer von vonBUSCH&KONSORTEN wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstiger von uns nicht zu vertretender Umstände nicht eingehalten werden, sind wir berechtigt, die Dienstleistung zu einem neu zu vereinbarenden Termin nachzuholen. Unsere Haftung ist gem. Ziffer 6. ausgeschlossen bzw. begrenzt. Kann zwischen den Parteien nicht innerhalb einer angemessenen Zeit ein neuer Termin vereinbart werden, kann der Auftraggeber zurücktreten, ohne dass ihm Kosten entstehen.
Sagt der Auftraggeber den Termin ab, so gilt Folgendes: Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und uns vorgelegt werden. Geht die Abmeldung mindestens 4 Wochen / 28 Kalendertage vor dem Termin ein, so berechnen wir keine Kosten. Bei einer Stornierung zwischen dem 28. und dem 15. Kalendertag vor dem Termin berechnen wir eine Pauschale in Höhe von 50 % des vereinbarten Entgeltes, jedoch ohne die vorgesehenen Aufwendungen. Geht die Absage zwischen dem 14. und 7. Tag vor dem beabsichtigten Termin bei uns ein, so berechnen wir 75 % des vereinbarten Entgeltes ohne Aufwendungen. Geht die Abmeldung erst danach ein, fällt der gesamte vereinbarte Betrag ohne Aufwendungen an. In allen Fällen einer kostenpflichtigen Abmeldung werden wir lediglich eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 10 % des Honorars (ohne Aufwendungen) berechnen, sollte uns gelingen, den Termin anderweitig zu besetzen. Weiter ist in jedem Fall dem Auftraggeber unbenommen, uns nachzuweisen, dass der uns entstandene Ausfall geringer ist als die vorbezeichneten Pauschalen.
6. Haftungsausschluss
Wir haften dafür, vertragswesentliche Pflichten einzuhalten, wobei jedoch unsere Haftung auf das vereinbarte Leistungsentgelt beschränkt wird.
Wir haften nicht für mittelbare Schäden, auch nicht für entgangenen Gewinn und sonstige Vermögensschäden. Auch ansonsten ist jegliche weitergehende Haftung auf Schadensersatz ausgeschlossen, soweit wir nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben oder eine gesetzliche Haftung unabdingbar ist. Wir haften also vollumfänglich für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, solche aus anfänglichem Unvermögen und zu vertretender Unmöglichkeit.
Dieser Haftungsausschluss und die Haftungsbegrenzung gilt auch für unsere Mitarbeiter ebenso wie die von uns zur Vertragserfüllung beschäftigten freien Mitarbeiter.
7. Gerichtsstand
Erfüllungsort und örtlicher Gerichtsstand ist Neuruppin. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
8. Schlussbestimmungen
Die Unwirksamkeit einer einzelnen Bedingung der vorgenannten allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine enthaltene Regellücke lässt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt. Die Vertragsparteien ersetzen die unwirksame oder unvollständige Bedingung durch eine angemessene Regelung, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Zweck der gewollten Regelung weitestgehend entspricht.
Neuruppin, Juli 2017
vonBUSCH&KONSORTEN
Björn von Busch | Am Fehrbelliner Tor 8 | 16816 Neuruppin